Sie möchten ganz oder vorübergehend in Teilzeit arbeiten? Die Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung auf die spätere Rente sollte bedacht werden – besonders Frauen sind im Alter von Armut betroffen. Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber über die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung wie Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle.
Eine Möglichkeit, die Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren, ist die Brückenteilzeit. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in größeren Unternehmen zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, können die Brückenteilzeit für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beantragen. Dafür müssen keine bestimmten Gründe, etwa Kindererziehung oder Pflege, vorliegen. Der Anspruch gilt für alle Beschäftigten – auch für Führungskräfte und leitende Angestellte.
Was ist zu tun?
- Mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung schriftlichen Antrag bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber stellen
Was ist zu beachten?
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit regelt die Ansprüche und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Brückenteilzeit. Es ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Infos online
www.bgbl.de (Bundesgesetzblatt)
www.bmas.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
www.wiedereinstiegsrechner.de