Kinderbetreuung

Netzwerke für den Ausnahmefall

Was tun, wenn eine zusätzliche Kinderbetreuung benötigt wird oder ein Kind krank wird? Viele KiTas und Grundschulen bieten bereits eine flexible Randzeitenbetreuung außerhalb der regulären Betreuungszeit an. Auch Schulergänzende Betreuungsmaßnahmen (SBM) von Eltern oder Fördervereinen in Grundschulen können den zusätzlichen Bedarf decken. Eine dritte Möglichkeit ist die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson. Auch Babysitterdienste oder -börsen und Notfallbetreuungen können unkompliziert eine qualifizierte Betreuung für Kinder vermitteln.

Bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit des Kindes haben berufstätige Eltern oder Elternteile einen Anspruch, von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn die Betreuung anders nicht möglich oder zumutbar ist. Im Krankheitsfall stehen jedem Elternteil pro Kind und Jahr zehn Arbeitstage Freistellung zu. Alleinerziehende haben Anspruch auf die doppelte Zeit.

An wen können sich Eltern wenden?

In Niedersachsen sind die kommunalen Netzwerke für Familien gut aufgestellt. Kontakte zu Babysitterdiensten oder Notfallbetreuungen können meist die Familienbüros herstellen. Auch Lokale Bündnisse für Familie sind in vielen Kommunen aktiv.

Infos online

Im Niedersächsischen Familienportal finden Sie Kontakte zu Familienbüros und Lokalen Bündnissen für Familie: www.familien-in-niedersachsen.de/aktionslandkarte

www.gesetze-im-internet.de
www.vamv.de (Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.)