Einführung

Was ist die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)?

Die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)

Im deutschsprachigen Raum ist die UN-Frauenrechtskonvention unter dem Namen „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ bekannt. Sie ist eine Vereinbarung von fast allen Staaten der Welt und hat das politische Ziel, die Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen zu beenden.

Die Bundesregierung wirkt mit Kampagnen und Gesetzen auf nationaler Ebene. Für die unmittelbare regionale Umsetzung sind Initiativen auf kommunaler Ebene unverzichtbar. Nur in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen kann das CEDAW-Abkommen nachhaltig bekannt gemacht werden.

Umsetzung auf kommunaler Ebene

Auf kommunaler Ebene bietet die UN-Frauenrechtskonvention einen wichtigen Rückhalt, um die Geschlechtergleichstellung voranzubringen. Viele Initiativen, z.B. von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, sind mit CEDAW im Einklang.

Hier setzt das niedersächsische Projekt „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“ an. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Niedersachsen können für Aktivitäten Fördergelder beantragen. Welche Anknüpfungspunkte die UN-Frauenrechtskonvention für lokale Aktivitäten bietet, zeigen die Schwerpunktthemen der geförderten CEDAW Modellregionen in Niedersachsen. Sie verdeutlichen, wie die UN-Frauenrechtskonvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann.

Das Projekt wird vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert und von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. durchgeführt.

Mehr Informationen zur UN-Frauenrechtskonvention, zum Projekt „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“ und zu den Modellregionen unter www.cedaw-in-niedersachsen.de