Familie und Finanzen

Kindergeld und Elterngeld

Was ändert sich finanziell mit der Geburt eines Kindes?

Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung jedes Kindes absichern. Es wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt (unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Geburtstag des Kindes). Eventuell ist es für Eltern steuerlich günstiger, Freibeträge für Kinder in Anspruch zu nehmen. Das Finanzamt prüft dies im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung und wählt die für Eltern günstigere Variante aus. Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Familienkasse gestellt, die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt ist.

Eltern, die sich für die Elternzeit entscheiden, dürfen nur in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld kompensiert einen Teil der damit verbundenen Einbußen an Erwerbseinkommen. Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich am bisherigen Einkommen des Elternteils, der sich in Elternzeit befindet. Ein Antrag auf Elterngeld wird bei der zuständigen kommunalen Elterngeldstelle gestellt.

Was ist zu tun?

  • Verständigung der Elternteile über die jeweilige Inanspruchnahme von Elternzeit und Elterngeld
  • Kindergeld und Elterngeld beantragen

Was ist zu beachten?

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt Anspruch, Höhe, Bemessungszeitraum sowie die Anrechnung von anderen Einnahmen in Bezug auf das Elterngeld. Drei Varianten sind möglich: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das ElterngeldPlus unterstützt. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu. Das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Zahlung von Kindergeld.

Infos online

Antragstellung Kindergeld: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Die Elterngeldstellen sind in Niedersachsen meist bei den Jugendämtern angesiedelt. Kontaktadressen der Jugendämter: www.familien-in-niedersachsen.de/aktionslandkarte

Elterngeld Digital

Eltern aus Niedersachsen haben die Möglichkeit, Elterngeldanträge auch online auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de auszufüllen. Ein digitaler Assistent unterstützt hier bei Fragen und führt Schritt für Schritt durch das niedersächsische Antragsformular.

Weitere Informationen

familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
www.gesetze-im-internet.de