Pflege und Beruf

Hilfe und Unterstützung

Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen

44 Pflegestützpunkte beraten vertraulich, neutral und kostenlos zu Unterstützungsangeboten rund um das Thema Pflege und fungieren als erste Anlaufstelle für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen.

Betreute Urlaube für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige

Das Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt die sogenannte Verhinderungspflege. Pflegende Angehörige können zusammen mit der zu pflegenden Person speziell auf ihre Bedürfnisse eingerichtete Urlaubsangebote wahrnehmen. Vor Ort kann die Pflege des Pflegebedürftigen von professionellem Pflegepersonal übernommen werden. Die Pflege- und Betreuungskosten werden den pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen über die Verhinderungspflege und/oder die Entlastungsleistung im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß Sozialgesetzbuch XI erstattet. Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Mahlzeiten, Ausflüge werden selbst getragen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 Euro je Kalenderjahr. Leistungen können bei der Pflegekasse beantragt werden.

Das Pflegetelefon

Zur telefonischen Beratung und als schnelle Hilfe für Angehörige hat das Bundesfamilienministerium das Pflegetelefon eingerichtet. Es ist erreichbar unter 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de

Infos online

Übersicht der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN) im Informationsportal des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: www.ms.niedersachsen.de