Schwangerschaft und Elternzeit

Mutterschutz und Elternzeit

Die Geburt eines Kindes verändert den Alltag und kann die Partnerschaft auf die Probe stellen. Wie können Familie und Beruf künftig vereinbart werden? Welche Vorstellungen haben die Eltern, bzw. Sorgeberechtigten, von einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung? Ein Gespräch darüber kann wichtige Klarheit schaffen.

Was ist zu tun?

  • Personalverantwortliche rechtzeitig über die Schwangerschaft informieren
  • Verständigung der Elternteile über die jeweilige Inanspruchnahme der Elternzeit
  • Rechtzeitig Elterngeld beantragen (siehe „Finanzielles“)

Was ist zu beachten?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit, und wirkt Benachteiligungen entgegen. Regelungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt.

Der Anspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Während der Elternzeit muss pro Kind eine Freistellung von bis zu 3 Jahren von der Arbeit gewährt werden. Die Elternzeit kann zeitlich flexibel geplant werden. Beide Elternteile, bzw. Sorgeberechtigte, haben Anspruch auf Elternzeit im vorgegebenen Rahmen. Während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindestens 15 Beschäftige im Unternehmen hat und die oder der Beschäftigte bereits mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich angemeldet werden. Während des Mutterschutzes und der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Infos online

www.gesetze-im-internet.de
familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit

Hilfe im Krisenfall

www.geburt-vertraulich.de

Telefonische Beratung bietet das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter 0800 4040020.