Arbeitszeitgestaltung

Berufsausbildung in Teilzeit

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ebnet den Weg in die finanzielle Unabhängigkeit. Sie kann im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb auch als Teilzeitausbildung absolviert werden. Bei berechtigtem Interesse der/des Auszubildenden wird bei der Teilzeitausbildung der betriebliche Teil zeitlich verkürzt. Eltern und Elternteile sowie Pflegende können gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

Was ist zu beachten?

Die Vorschriften zur Ausbildung in Teilzeit sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Infos online

www.gesetze-im-internet.de
www.bmas.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Zusammenstellung und Auswertung von bundesweiten „good-practice“-Beispielen 

Die Veröffentlichung „Teilzeitausbildung in der Altenpflege“ (Frauenbüro der Stadt Göttingen) zeigt auf, welche Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine Teilzeitausbildung in der Altenpflege auf dem lokalen Markt bestehen, bzw. geschaffen werden müssen.

www.gleichstellung.goettingen.de