Schwangerschaft und Elternzeit

Beschäftigte in Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer können Elternzeit bis zu einer Dauer von 3 Jahren pro Kind von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber verlangen. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich angemeldet werden.

Die Elternzeit muss nicht im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzzeit beginnen. Sie kann zeitlich flexibel geplant werden. Beide Elternteile, bzw. -Sorgeberechtigte, haben Anspruch auf Elternzeit im vorgegebenen Rahmen. 

Während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindestens 15 Beschäftige im Unternehmen hat und die oder der Beschäftigte bereits mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist.

Was ist zu tun?

  • Inanspruchnahme der Elternzeit und die geplante Dauer im persönlichen Gespräch klären
  • Wünsche und Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit besprechen

Was ist zu beachten?

Der Anspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

Infos online

www.gesetze-im-internet.de
familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit
familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner
www.arbeitsagentur.de/chancengleichheit-frauen-maenner
www.vbm-online.de (Verband berufstätiger Mütter e.V.)