Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur flexiblen Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung – vom Homeoffice über Lebensarbeitszeitkonten bis hin zur gesetzlich geregelten Brückenteilzeit. Die Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung auf die spätere Rente sollten allerdings bedacht werden – besonders Frauen sind im Alter überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen.
Eine Möglichkeit, die Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren, ist die Brückenteilzeit. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in größeren Unternehmen zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, können die Brückenteilzeit für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beantragen. Dafür müssen keine bestimmten Gründe, etwa Kindererziehung oder Pflege, vorliegen. Der Anspruch gilt für alle Beschäftigten – auch für Führungskräfte und leitende Angestellte.
Beschäftigte müssen mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung einen schriftlichen Antrag bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber stellen.
Was ist zu beachten?
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit regelt die Ansprüche und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Brückenteilzeit. Es ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Infos online
www.bgbl.de (Bundesgesetzblatt)
www.bmas.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
www.wiedereinstiegsrechner.de